Räum- & Streupflicht
Wer muss in Bad Homburg räumen und streuen?
Kurz gesagt: Sie – als Eigentümer:in. Die Stadt Bad Homburg überträgt den Winterdienst auf den Gehwegen per Satzung auf die Anlieger. Wir nehmen Ihnen diese Pflicht rechtssicher ab.
Die Stadt räumt – aber nicht Ihren Gehweg
Grundsätzlich ist die Stadt Bad Homburg reinigungs- und winterdienstpflichtig: Sie betreibt Straßenreinigung und Winterdienst über den Betriebshof / Stadtreinigung als öffentliche Einrichtung und hält die Fahrbahnen frei (§ 1 der Straßenreinigungssatzung). Den Winterdienst auf den Gehwegen überträgt die Satzung jedoch ausdrücklich auf die Anlieger – also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (§ 7). Wo es keinen baulichen Gehweg gibt, gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Fahrbahn als Ihre Gehbahn.
- 7–20 UhrRäum- & Streupflicht werktags (sonn- und feiertags ab 9 Uhr), § 8 Nr. 4
- 1,50 mMindestbreite, die geräumt und bei Glätte gestreut sein muss, § 8 Nr. 1
- bis 1.000 €Bußgeld bei Verstoß (Ordnungswidrigkeit), § 10
Das verlangt die Satzung von Ihnen konkret
- Gehwege und Gehbahnen in mindestens 1,50 m Breite räumen und bei Glätte streuen; zu jedem Haus ist ein Zugang frei zu halten (§ 8 Nr. 1).
- Bei Schneefall und Frost gilt die Pflicht von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags ab 9 Uhr) – unverzüglich und nach erneutem Schneefall zu wiederholen (§ 8 Nr. 4).
- Es sind abstumpfende Streumittel (Splitt, Granulat, Sand – keine Schlacke oder Asche) zu verwenden; Streusalz nur ausnahmsweise, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und starkem Gefälle (§ 8 Nr. 5).
- Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden (§ 8 Nr. 6).
- Ausgebrachtes Streugut ist nach der Tauperiode wieder aufzunehmen und zu entsorgen (§ 8 Nr. 12).
Wenn Sie es nicht selbst erledigen können
Die Satzung sieht das ausdrücklich vor: Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht selbst nachkommen kann, muss eine geeignete Person damit beauftragen (§ 4 Abs. 8). Genau das ist ein professioneller Winterdienst – ob Sie verreist, berufstätig, gesundheitlich eingeschränkt oder einfach nicht jeden Morgen um 7 Uhr vor Ort sind.
Was bei Verstoß droht
Wer nicht oder nicht rechtzeitig räumt und streut, handelt ordnungswidrig – das kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 10). Schwerer wiegt die Haftung: Stürzt jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, haften Sie zivilrechtlich für den Schaden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht). Genau dieses Risiko nehmen wir Ihnen ab – jeder Einsatz wird dokumentiert und ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und im Streitfall.
Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht.
Fordern Sie ein kostenloses, unverbindliches Festpreis-Angebot für Ihre Adresse in Bad Homburg an – wir kümmern uns pünktlich, dokumentiert und satzungskonform.
Quelle: Satzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung, in Kraft seit 1.4.2013), §§ 1, 4, 7, 8, 10 · Satzung (PDF) · Winterdienst der Stadt / Betriebshof. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die jeweils geltende Satzungsfassung.